Kurze Antwort
Ja. Seit dem 27. Juni 2024 müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung nicht mehr aufgeben. Ob Sie sie wirklich behalten, entscheidet das Recht Ihres anderen Landes, nicht Deutschland.
Was hat sich 2024 geändert?
Vor der Reform mussten die meisten Antragsteller außerhalb von EU und Schweiz ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben, außer es griff eine Ausnahme. Diese Regel gibt es nicht mehr, der alte Ausnahmeparagraf (§ 12 StAG) ist aus dem Gesetz gestrichen.
Umgekehrt gilt das auch: Deutsche verlieren ihre deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch, wenn sie eine andere annehmen.
Wo ist der Haken?
Deutschland sagt ja. Ihr Herkunftsland kann trotzdem nein sagen. Grob gibt es drei Fälle:
- Ihr Land erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft. Sie haben dann einfach zwei Pässe. Die Türkei ist ein Beispiel.
- Ihr Land entzieht die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn Sie freiwillig eine andere annehmen. Indien ist das bekannteste Beispiel.
- Ihr Land verlangt eine Genehmigung oder Meldung. Manche Staaten lassen Sie die Staatsangehörigkeit nur behalten, wenn Sie das beantragen oder die neue melden.
Geht die Einbürgerung dadurch schneller?
Ein Schritt fällt weg. Die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit dauerte in manchen Ländern Monate, und erst danach konnte die Einbürgerung abgeschlossen werden. Darauf wartet die Behörde heute nicht mehr.
Die übrige Wartezeit bleibt gleich und hängt von Ihrer Behörde ab. Echte Bearbeitungszeiten nach Stadt finden Sie in der Citizify-Timeline.
Was gilt für Kinder, die in Deutschland geboren werden?
Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, ist mit der Geburt deutsch, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Die frühere Optionspflicht, bei der sich diese Kinder als Erwachsene entscheiden mussten, ist ebenfalls abgeschafft.
Wie geht es weiter?
Prüfen Sie, ob Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen, und sehen Sie sich dann die nötigen Unterlagen an.
- Voraussetzungen-Check: Kann ich jetzt einen Antrag stellen?
- Checkliste der Unterlagen für den Antrag
- Einbürgerungstest üben
Häufige Fragen
Muss ich für die Einbürgerung 2026 meine alte Staatsangehörigkeit aufgeben?
Nein. Seit dem 27. Juni 2024 akzeptiert das deutsche Recht Mehrstaatigkeit. Ob Sie die alte behalten, regelt das Recht des anderen Landes.
Muss ich der Behörde sagen, dass ich die andere Staatsangehörigkeit behalte?
Ja. Im Antrag geben Sie alle Staatsangehörigkeiten an. Behalten ist erlaubt, verschweigen nicht.
Ich habe meine alte Staatsangehörigkeit vor 2024 aufgegeben. Bekomme ich sie zurück?
Deutschland hat nichts dagegen. Ob Sie sie wiedererwerben können, entscheidet Ihr früheres Land. Fragen Sie bei dessen Botschaft nach.
Haben meine Kinder automatisch beide Staatsangehörigkeiten?
Kinder eines deutschen Elternteils sind mit der Geburt deutsch. Ob sie auch die andere Staatsangehörigkeit haben, hängt vom Recht des anderen Landes ab.
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