Die meisten Verzögerungen bei der Einbürgerung entstehen nicht bei der Behörde, sondern beim Antrag: eine fehlende Übersetzung, eine abgelaufene Meldebescheinigung, ein Lebenslauf mit Lücke. Diese Checkliste zeigt, welche Unterlagen die Einbürgerungsbehörden 2026 verlangen, welche davon übersetzt oder mit Apostille versehen werden müssen und in welcher Reihenfolge Sie sie beschaffen sollten.
Kurzfassung
- 13 Dokumentgruppen, davon brauchen meist 3 bis 5 eine beglaubigte Übersetzung.
- Übersetzungen nur von in Deutschland beeidigten Übersetzern, sonst droht eine Nachforderung.
- Gebühr 255 € pro Erwachsenem; Nebenkosten nach Erfahrungswerten 150 bis 450 €.
- Reihenfolge: erst Urkunden im Herkunftsland beschaffen und apostillieren, dann übersetzen, dann Antrag.
Die Checkliste: alle Unterlagen auf einen Blick
Die genaue Liste legt jede Einbürgerungsbehörde selbst fest. Die folgende Tabelle enthält die Dokumente, die in den Merkblättern der großen Städte übereinstimmend verlangt werden. Prüfen Sie zusätzlich das Merkblatt Ihrer Behörde, viele veröffentlichen es online.
| Dokument | Wer | Übersetzung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Einbürgerungsantrag (Formular der Behörde oder Online-Portal) | Alle | Nein | Vollständig ausfüllen, jede Lücke führt zu Nachforderungen. |
| Gültiger Reisepass und aktueller Aufenthaltstitel | Alle | Nein | Kopie aller beschriebenen Seiten, bei Vorlage Original mitnehmen. |
| Geburtsurkunde | Alle | Ja, wenn fremdsprachig | Je nach Herkunftsland zusätzlich Apostille oder Legalisation. |
| Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners | Verheiratete, Geschiedene, Verwitwete | Ja, wenn fremdsprachig | Urteile oft mehrseitig: Übersetzungskosten fallen pro Seite an. |
| Geburtsurkunden der Kinder, Sorgerechtsnachweis | Eltern | Ja, wenn fremdsprachig | Bei Miteinbürgerung von Kindern Pflicht. |
| Sprachnachweis B1 (telc, Goethe, DTZ, ÖSD) oder deutscher Schul-/Berufsabschluss | Alle | Nein | Zertifikat im Original vorlegen. Zeugnisse aus dem Ausland brauchen Übersetzung. |
| Einbürgerungstest oder Zertifikat „Leben in Deutschland“ | Alle ohne deutschen Schulabschluss | Nein | Der Test kostet 25 € und wird bei der Volkshochschule abgelegt. |
| Nachweis Lebensunterhalt: Arbeitsvertrag, letzte 3 bis 6 Gehaltsabrechnungen, Rentenversicherungsverlauf | Alle | Nein | Selbstständige: Steuerbescheide und Gewinnermittlung. |
| Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis | Alle | Nein | Meldebescheinigung nicht älter als 3 bis 6 Monate, Vorgabe variiert je Behörde. |
| Krankenversicherungsnachweis | Alle | Nein | Aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse. |
| Lückenloser tabellarischer Lebenslauf | Alle | Nein | Aufenthalte, Ausbildung, Arbeit ohne zeitliche Lücken. |
| Schul-, Ausbildungs- und Hochschulzeugnisse | Nach Aufforderung | Ja, wenn fremdsprachig | Ausländische Abschlüsse ggf. mit Anerkennung. |
| Biometrisches Passfoto | Alle | Nein | Nicht älter als 6 Monate. |
Beglaubigte Übersetzung: was die Behörde akzeptiert
Fremdsprachige Urkunden müssen von einem Übersetzer übersetzt werden, der in Deutschland gerichtlich beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt ist. Die Übersetzung trägt Stempel, Unterschrift und einen Vermerk über Richtigkeit und Vollständigkeit. Übersetzungen aus dem Herkunftsland, auch wenn dort notariell beglaubigt, lehnen viele Behörden ab. Wer sie trotzdem einreicht, verliert im schlechtesten Fall Wochen bis zur Nachforderung.
Die Kosten richten sich nach Seitenzahl und Sprache. Eine einseitige Geburtsurkunde ist deutlich günstiger als ein mehrseitiges Scheidungsurteil. Vergleichen Sie Festpreise vorab; Online-Anbieter zeigen den Preis pro Dokument vor der Bestellung, lokale Übersetzungsbüros rechnen häufig nach Zeilen ab.
Apostille oder Legalisation: zuerst klären, dann übersetzen
Die Behörde will sicher sein, dass die ausländische Urkunde echt ist. Dafür gibt es zwei Wege. Für Länder des Haager Übereinkommens bestätigt eine Apostille der ausstellenden Behörde im Herkunftsland die Echtheit. Für alle anderen Länder ist eine Legalisation durch die deutsche Botschaft oder das Konsulat nötig. Beides muss vor der Übersetzung erfolgen, weil der Übersetzer auch den Apostille-Vermerk mitübersetzt.
Häufiger Fehler
Kosten 2026: Gebühr und Nebenkosten
Die gesetzliche Gebühr nach § 38 StAG beträgt 255 € pro erwachsener Person und 51 € pro Kind, das mit eingebürgert wird. Sie wird erst mit der Entscheidung fällig. Die Nebenkosten fallen früher an und werden oft unterschätzt: Sprachzertifikat (telc B1 je nach Prüfungszentrum etwa 155 bis 240 €, Goethe B1 etwa 200 bis 270 €), Einbürgerungstest 25 €, Übersetzungen, Apostillen und die Beschaffung von Urkunden aus dem Herkunftsland. Antragsdienste nennen dafür Erfahrungswerte von 150 bis 450 €.
Die richtige Reihenfolge
- Merkblatt der eigenen Behörde lesen. Notieren Sie Abweichungen von der Tabelle oben, etwa maximales Alter der Meldebescheinigung oder zusätzliche Formulare.
- Urkunden im Herkunftsland beschaffen und apostillieren lassen. Das dauert am längsten und hängt von Dritten ab. Sofort starten.
- Sprachnachweis und Einbürgerungstest sichern. Prüfungstermine sind in Großstädten oft Wochen im Voraus ausgebucht.
- Übersetzungen bestellen, sobald Apostille und Original vorliegen. Alle Dokumente zusammen in Auftrag geben, das spart Versand und Bearbeitungszeit.
- Deutsche Nachweise zuletzt ziehen: Meldebescheinigung, Gehaltsabrechnungen und Krankenkassenbescheinigung sollen möglichst aktuell sein.
- Antrag einreichen und Eingang dokumentieren. Der Eingangstag zählt für die Bearbeitungszeit. Tragen Sie ihn in der Citizify Einbürgerungs-Timeline ein und vergleichen Sie Ihren Fall mit anderen Anträgen in Ihrer Stadt.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauchen eine beglaubigte Übersetzung?
Alle fremdsprachigen Urkunden: in der Regel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Geburtsurkunden der Kinder und ausländische Zeugnisse. Die Behörde verlangt die Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten oder ermächtigten Übersetzer. Übersetzungen aus dem Herkunftsland werden häufig nicht akzeptiert.
Brauche ich eine Apostille oder Legalisation?
Das hängt vom Herkunftsland ab. Für Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens reicht die Apostille der ausstellenden Behörde. Für andere Staaten ist eine Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung nötig. Fragen Sie vor der Übersetzung bei Ihrer Einbürgerungsbehörde nach, ob und für welche Urkunde sie das verlangt.
Was kostet die Einbürgerung insgesamt?
Die staatliche Gebühr beträgt 255 € pro Erwachsenem und 51 € pro miteingebürgertem Kind. Dazu kommen Sprachzertifikat, Einbürgerungstest, Übersetzungen, Apostillen und Urkundenbeschaffung. Anbieter von Antragsdiensten nennen dafür Erfahrungswerte von 150 bis 450 €, abhängig von Herkunftsland und Dokumentenlage.
Wie lange dauert die Einbürgerung nach Abgabe der Unterlagen?
Das unterscheidet sich stark je Stadt. In der Citizify-Timeline melden Nutzer für Berlin im Durchschnitt rund 250 Tage, für München über 500 Tage. Vollständige Unterlagen verkürzen das Verfahren, weil jede Nachforderung den Akt zurück in die Warteschlange schickt.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Merkblatt Ihrer Einbürgerungsbehörde. Links zu Übersetzungsanbietern sind Partnerlinks; für Sie ändert sich der Preis nicht.
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